Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern regelt, dass die Landeshauptstadt Schwerin für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen hat. Diese kann auch Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre enthalten. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 erfolgte erstmals die Festsetzung für beide Haushaltsjahre. Die Stadtvertretung hat die Haushaltssatzung zu beschließen. Die Rechtaufsichtsbehörde, das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, erteilt sodann die Genehmigung. Sofern die Genehmigung vorliegt wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
- Haushaltsplan
- Höchstbetrag aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde
- Steuerhebesätze
- Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen