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Erlaubnis­pflichtige Gewerbe

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung neben der Gewerbeanzeige eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist.

Die genauen Definitionen, konkreten Zulassungsbedingungen und die zuständigen Behörden können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

Formulare/Anträge

Gewerbeanmeldung Gewerbeabmeldung
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Landeshauptstadt Schwerin
F
achdienst Ordnung
Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax:      +49 385 545-2419
E-Mail:   gewerbe@schwerin.de

 

Ihre Ansprechpartner*innen:
Herr Händschke
Telefon: +49 385 545-1912

Frau Mathy
Telefon: +49 385 545-1918

Herr Reimuck
Telefon: +49 385 545-1914

Herr Ziegler
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Leiter der Fachgruppe

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Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten

Frau Könn
Fachgruppenleiterin
Raum: 1.083

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin